• Sachverständige im Handwerk

    Kompetente Partner in gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen

Wertvolle Unterstützung vor Gericht und außergerichtlich

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv SV) unterstützen Richter*innen in Gerichtsverfahren bei der Findung eines ein fachlich korrekten Urteils, indem sie dem Gericht das Fachwissen vermitteln, das für die Entscheidungsfindung nötig ist. 

Im Wesentlichen konfrontiert das zuständige Gericht den Sachverständigen per Beweisbeschluss mit der Frage,

  • ob der behauptete Mangel vorliegt und
  • wenn ja, worauf er zurückzuführen ist.
  • Gleichzeitig sollen die notwendigen Kosten für die Beseitigung aufgezeigt und erläutert werden.

Öbuv Sachverständige können auch als Privatgutachter außergerichtlich beauftragt werden. Dann bspw. Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen zu begutachten oder aber bspw. eine Handwerkerrechnung zu prüfen. So können kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden und eine Problemlösung gefunden werden, die den Interessen beider Seiten dient.

Sachverständige sind das „Aushängeschild“ für die Leistungsfähigkeit ihres Handwerkszweiges. Wichtige Auswahlkriterien sind fachliches Können und Integrität – nicht nur für das persönliche Ansehen, sondern auch für das Image des Wirtschaftsbereichs Handwerk insgesamt.

Auftraggeber für Sachverständigenleistungen können darauf vertrauen, dass die Handwerkskammern als Selbstverwaltungseinrichtungen nach eigens festgelegten Kriterien nur Personen zu Sachverständigen bestellen, die dieser Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden. 

Der Arbeitskreis der öbuv SV im Maler- und Lackiererhandwerk (Teilgebiet Fahrzeuglackierung) ist im Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz angesiedelt. Er wird durch die Fachgremien Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) und dem Institut für Fahrzeuglackierung (FL) weitergebildet und qualifiziert.

Eine Liste der öbuv SV haben wir → hier zusammengestellt.


Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen soll Gerichten und privaten Auftraggebern oder Behörden qualifizierte Fachexperten zur Seite stellen, deren persönliche Integrität, Fachwissen und Unparteilichkeit gewährleistet ist.

Bewerber stellen ihren Antrag auf persönlichen Eignungsprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer ihres Bezirks. Sie führt dann die Prüfung durch. 

Die fachliche Feststellung der besonderen Sachkunde delegiert die Handwerkskammer grundsätzlich an den zuständigen Fachverband. Er bildet die Feststellungskommission.

Ab dem 1. Januar 2021 haben wir als Bundesverband diese Zuständigkeit offiziell mit unseren Fachgremien übernommen. 
Wir führen auch bundesweit die Eignungsprüfung durch.

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