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https://www.fahrzeuglackierer.de/aktuell/nachricht/artikel/enorme-preissteigerungen-bei-fahrzeuglack-handwerk-darf-nicht-auf-kosten-sitzen-bleiben/
Gedruckt am Donnerstag, den 25. April 2024
In einer gemeinsamen Empfehlung wenden sich jetzt die im Bundesverband Farbe organisierten Fahrzeuglackierer und die Werkstatt-Werte-Union e.V. an ihre Betriebe.
Die an der Schadenlenkung teilnehmenden Betriebe sollten die Kostenentwicklung genau beobachten und ggf. nachverhandeln. Der Betrieb sollte darauf dringen, dass zukünftig eine dynamische Vereinbarung getroffen wird, die zusätzlich zu dem vereinbarten festen Stundensatz Energie- sowie Lackiermaterialkosten berücksichtigen kann. Alternativ sollte er z. B. die Laufzeiten von Kooperationsvereinbarungen in monatlichen Abständen prüfen und ggf. nicht verlängern – oder auf veränderte Kostenkorrekturen angepasst jeweils neu verhandeln.
Dadurch entsteht für die Betriebe eine sichere Kalkulationsbasis, die die hohen Kostensteigerungen widerspiegelt.
Die Gründe für die gegenwärtige Kostenspirale sind vielfältig: Der Preis für Heizöl, einer der Hauptenergieträger der Lackieranlagen der Handwerksbetriebe, ist innerhalb von einem Jahr um über 192% gestiegen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 ist zudem der Strompreis um 262% und der Gaspreis um 189% angestiegen. Die Preise für Lackmaterial entwickelten sich in kurzfristigen Abständen und überproportional zu den Vorjahren nach oben. Parallel ist ein gleicher Trend bei Lohnkosten, Ersatzteilpreisen mit zudem verringerten Nachlässen festzustellen.
Im Gegenteil dazu binden sich Unfallreparaturwerkstätten in der Schadensteuerung an die Auftraggeber und Versicherungen, in der Regel zu Beginn des Jahres, für eine gewisse Zeitspanne zu fixen Stundenverrechnungssätzen, die diese Preissteigerungen nicht berücksichtigen. Die Konsequenz ist, dass einzig der mittelständische Handwerksbetrieb das Risiko der stark steigenden Energie- und sonstigen Kosten selbst tragen muss und bei der aktuellen Entwicklung bereits Tage nach der Vertragsverhandlung jegliche überlebensnotwendige Marge nicht mehr vorhanden sein kann und Verlust vorprogrammiert ist.
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