GoBD: BMF-Schreiben zur GoBD vom Juli vorerst zurückgezogen


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 13.09.2019 / 07:37


Ggegenüber dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (IV A 4 – S 0316/13/10003) sollte das aktuelle Schreiben vom 11.07.2019 zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) einige Punkte aktualisieren bzw. präzisieren.


Es ging u.a. um:
  • Einzelaufzeichnungspflicht
  • Belegfunktion und Digitalisierung
  • Umwandlung und Aufbewahrung von Belegen
  • Neues zur Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland
  • DV-System
  • Änderungen einer Verfahrensdokumentation
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dieses Schreiben vom Juli jetzt Mitte August 2019 zurückgezogen.

Der Grund: Der Sachverhalt des sog. „Z3-Zugriff nach Systemwechsel“ sowie die Frage, ob bei der Datenträgerüberlassung bei der Kassen-Nachschau USB-Sticks verwendet werden dürfen oder nicht, werden noch in Expertenkreisen diskutiert.

Es heißt, dass Ende September 2019 die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über die offenen Punkte beschließen. Danach wird mit einer leicht aktualisierten GoBD-Veröffentlichung gerechnet.

Bis dahin gilt unverändert das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (IV A 4 – S 0316/13/10003).

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