Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2019 wieder angepasst


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 03.07.2019 / 10:18


Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) zum 1. Juli angepasst und damit u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer mit gepfändetem Gehalt angehoben. Hier ein Auszug aus der Tabelle ab Juli:


  • Getty Images/iStockphoto
  • 50 euros banknotes in wallet.
<link _blank internal-link>Hier das Merkblatt des Landesverbandes Bayern rund um das Thema Lohnpfändung sowie die Übersicht des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, aus der Sie die Werte ablesen können. Online können Sie die Werte bspw. unter folgendem Link berechnen:
<link https: www.schuldnerhilfe-direkt.de schuldnerberatung zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher aktuelle-pfaendungsfreigrenzen>www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/

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