Von wegen Spam – auch diesen (geschäftlichen) E-Mail-Ordner müssen Sie durchschauen


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 03.07.2019 / 11:04


Nachdem in Österreich aktuell ein ähnliches Urteil gefällt wurde, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass auch Spam-Ordner von gewerblichen Nutzern regelmäßig – und das heißt täglich - kontrolliert werden müssen, denn eine E-Mail, die in diesem Ordner „landet“ gilt als zugestellt.


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  • Computer Monitor screen, concept of spam email
In dem österreichischen Urteil klagte ein Makler gegen ein Ehepaar auf Immobiliensuche. Nach Interesse für ein Objekt wurden sie durch E-Mail auf einen zustande gekommenen (konkludenten) Maklervertrag mit der Möglichkeit des Rücktritts hingewiesen. Diese Mail samt Rücktrittserklärung landete aber im Spam-Ordner, der ignoriert wurde. Sie nahmen erst ein zweites Maklerschreiben zur Kenntnis. Nach Vertragsabschluss für eine andere Immobilie traten sie vom Maklervertrag zurück – erfolglos – in letzter Instanz wurde dem Maklerbüro die Provision mit der Begründung zugestanden, dass im geschäftlichen Kontext eine E-Mail als zugestellt gilt, selbst wenn sie im Spam-Ordner eingeht. Die mit Abschluss des Maklervertrages eingeräumte Frist war verstrichen und die Provision somit fällig. Ähnlich lautete schon das Urteil des Landgerichts Bonn 2014. Danach müssen auch Spam-Ordner täglich kontrolliert werden. Alles unter der Voraussetzung, dass der Adressat dem Empfang von E-Mails zuge-stimmt hat (durch Mitteilung seiner E-Mail-Adresse). (Oberster Gerichtshof, OGH, Österreich, Urteil vom 20.02.2019, Az. 3Ob224/18i; LG Bonn, Urteil vom 18.06.2014, Az. 15 O 189/13)

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