Die Malerkasse unterstützt die Bundesagentur für Arbeit in ihren Anstrengungen zur Information und der raschen Bearbeitung der Anträge zum Kurzarbeitergeld.
Nach einer Vereinbarung mit der Bundesagentur stehen die Betriebsberater der Malerkasse zur Beantwortung in allen Fragen zur Kurzarbeit und den Leistungen des Kurzarbeitergelds zur Verfügung. Im Rahmen einer Erstberatung beantworten die Betriebsberater grundsätzliche Fragen zur Kurzarbeit. Die Berater haben keinen Zugang zum jeweils laufenden Antragsverfahren. Auskünfte zu bereits gestellten Anträgen auf Kurzarbeit können nur an die örtliche zuständige Agentur für Arbeit gestellt werden.
Nähere Informationen und die Betriebsberater der Malerkasse finden Sie <link https: www.malerkasse.de aktuelles beratung-zu-kurzarbeit.html _blank>hier.