Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in NRW betrifft zunächst alle weiterführenden Schulen, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.
Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen
ist verpflichtend für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für de-zentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und Innungen sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule.
Weitere Informationen des Ministerium für Schule und Bildung NRW