Das verabschiedete Programm schließt mit weiteren 25 Mrd. an die anfänglich gewährte Soforthilfe, KfW-Sonderprogramme und KfW-Kredite an, um Arbeitsplätze möglichst zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und Notlagen zu vermeiden.
Kern der Überbrückungshilfe:- Unternehmen erhalten für die Monate Juni bis August 2020 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten, wenn
- ihr Umsatz von April bis Mai 2020 in der Summe gegenüber April bis Mai 2019 um mindestens 60 % eingebrochen ist
- Junge Unternehmen mit einer Gründung nach April 2019 können spätere Vergleichszahlen vorlegen
- Anders als bei der anfänglichen Soforthilfe fällt die starre Begrenzung der Beschäftigtenzahl weg. Stichtag hierfür ist die Zahl am 29.02.2020
- Förderhöhe: bis 150.000 Euro für drei Monate
- Orientierung an der tatsächlichen Umsatzentwicklung von Juni bis August 2020:, bspw.
- 40 % der Fixkosten bei 40 % bis 50 % Umsatzeinbruch
- 50 % der Fixkosten bei 50 % bis 70 % Umsatzeinbruch
- 80 % der Fixkosten bei > 70 % Umsatzeinbruch
- Kleine Unternehmen mit bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten
- Es gelten wieder Höchstbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro
- Bei Kleinunternehmen mit besonders hohen Fixkosten können die Höchstbeträge bei Begründung überschritten werden (siehe Eckpunktepapier, Seite 5)
- Förderfähige Kosten sind
- Miete/Pacht für Gebäude, Grundstücke und Räume in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit (keine Privaträume)
- Weitere Mietkosten
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
- Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Ausgaben für nötige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von
Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen inkl. EDV - Kosten für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung, Hygiene
- Grundsteuern
- Betriebliche Lizenzgebühren
- Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
- Kosten für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer aus dem Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe
- Kosten für Auszubildende
- Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind (Förderung pauschal mit 10 % der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10; nicht aber Lebenshaltungskosten oder Unternehmerlohn)
- Branchenübergreifend, es werden aber Branchenbesonderheiten werden berücksichtigt
- Programmstart: 1. Juli digital über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Zuständig für die Durchführung der Förderung sind die Länder