Ziel ist die Ermittlung
- aktueller Bevölkerungszahlen und Demografiedaten (Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft)
- Daten zur Ausbildungs- und/oder Arbeitssituation sowie
- zur Wohn-/Wohnungssituation (durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand, Eigentümerquote etc.). Wer Eigentümer von Wohnraum ist oder dessen Verwaltung übernimmt, muss zusätzlich Auskunft geben (etwa 23 Mio. Immobilien).
Fazit: Die Erhebung soll ein Bild davon zeichnen, wie viele Menschen in der BRD leben, wohnen und arbeiten.
Diese Ergebnisse sind bspw. Grundlage für
- Wahlkreiseinteilungen oder
- die Stimmenverteilung im Bundesrat,
- sie werden aber auch für Ausgleichszahlungen (Länderfinanzausgleich, kommunaler Finanzausgleich) sowie
- die Berechnung der Pro-Kopf-EU-Fördermittel-Quote herangezogen.
Normalerweise werden die Zahlen in Bund, Ländern und Gemeinden in den Verwaltungsregistern genutzt. Gegenüber der „gängigen“ Volkszählung werden beim Zensus aber nicht alle Bürger per Interview befragt. Vielmehr ist es (in der BRD) eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Was wird abgefragt?
Zwar soll es beim Zensus nicht darum gehen, etwas über individuelle Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohner zu erfahren, doch allein der Fragebogenteil zur sog. „Gebäude- und Wohnungszählung“ (GWZ) nimmt rund zehn Minuten in Anspruch.
2021 fand dazu bereits eine Vorbefragung statt, bei der bereits ein Teil aller Eigentümer sowie Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum/Wohnungen online befragt wurden. 2022 werden über 28 Fragen
- alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt,
- Gemeinde, Postleitzahl, amtlicher Gemeindeschlüssel, Adresse (bereits vorgegeben)
- Angaben zum neuen Eigentümer (bei Verkauf) und Staat
- Gebäudeart (Wohngebäude etc.)
- Zahl der Wohnungen im Gebäude mit Eigentumsverhältnis
- Baujahr und Gebäudetyp von Häusern (freistehend, Reihen-, Einfamilien-, Mehrfamilienhaus …) mit Eigentümerschaft
- Überwiegende Heizungsart und Energieträger im Gebäude
- Nutzungsart von Wohnungen im Gebäude zum Stichtag 15. Mai 2022
- mit Leerstandsdauer und Leerstandsgründen bis zum Stichtag
- Angabe, ob die Wohnung binnen drei Monate für Vermietung/zum Bezug zur Verfügung steht
- Höhe der monatlichen Nettokaltmiete, Wohnfläche, Zahl der Räume
- Zahl der Wohnungsbewohner zum 15. Mai 2022 mit Namen von bis zu zwei Personen, die am Stichtag dort wohnen
? hier der Musterfragebogen zur GWZ
Teilnahmepflicht, Rechtsgrundlage, Auswertung
Die EU hat die Mitgliedstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen verpflichtet, in der BRD ist außerdem das Zensusgesetz Grundlage für die Durchführung.
Die Daten werden anonymisiert ausgewertet - über verallgemeinerte Daten, Summen und Durchschnittswerte. Ziel und Zweck sei es nur, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.
Ergebnisse ab Ende 2023
Ziel gerade der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit enthaltenen Wohnungen, Wohnraum, bewohnten Unterkünften. Anhand der Ergebnisse könnten bspw. Engpässe im Wohnungsangebot gezielter angegangen werden und darüber hinaus seien mit der Auswertung Ende 2023 dann auch Vergleiche des Gebäude- und Wohnungsbestandes nach Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum im nationalen und europäischen Vergleich möglich.
? Weitere Infos und Datenveröffentlichung unter www.zensus2022.de
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