2006 wurde der Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeführt. Von bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten für Reparaturarbeiten in der Wohnung können bis 1.200 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden. 2024 nutzten dies rund 12 Mio. Steuerpflichtige, was das Einkommensteuervolumen um rund 2,4 Mrd. Euro reduzierte.
Der Bundesrechnungshof fordert nun zum dritten Mal die Abschaffung des Steuervorteils aus § 35 EStG. Grund dafür seien erhebliche Vollzugsdefizite und Mitnahmeeffekte, heißt es im Bericht. So gewähren die Finanzämter die Steuerermäßigung in 80 bis 90 Prozent der Fälle ohne Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, weil die maschinellen Verfahren in der Verwaltung nur über Wertgrenzen entscheiden, ob eine Steuererklärung noch zusätzlich manuell bearbeitet werden muss. Die Verfahren selbst könnten nicht erkennen, ob bspw.
- tatsächlich Aufwendungen für förderfähige haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend gemacht wurden,
- der vorgeschriebene Vorrang von Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderbetreuungskosten und außergewöhnlichen Belastungen beachtet wurde oder
- ausschließlich förderfähige Arbeitskosten geltend gemacht wurden.
Der BRH argumentiert erneut, dass diese Art „Blankoscheck“ die Ziele verfehle und keine bzw. kaum messbare Auswirkungen auf Beschäftigungsentwicklung, Schwarzarbeit oder den Umsatz im Handwerk habe. Nur bei weniger als zehn Prozent der Fälle liegt die Motivation zu legaler Beschäftigung zugrunde. Außerdem führen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen (Schornsteinfeger, Aufzüge etc.) nicht zu einem Zusatzgeschäft für das Handwerk. Daran habe auch die Anforderung nichts geändert, dass eine Rechnung und der Nachweis über die elektronische Bezahlung nötig sind. Der Mitnahmeeffekt stehe im Vordergrund. Als Fazit empfehlen der BRH und auch Forschungsinstitute der Bundesregierung die Abschaffung des § 35a EStG.
Während die Bundestagsfraktionen dies in den Gesamtkontext von Subventionsabbau und einer vereinfachenden Einkommensteuerreform einordnen hat sich Jörg Dittrich, Präsident des ZDH, deutlich gegen die Abschaffung ausgesprochen und gewarnt: Es gehe nicht um eine Steuersubvention, sondern um einen Investitionsbonus für Verbraucherinnen/Verbraucher, weil Aufträge damit an Handwerksbetriebe vergeben (statt teils gefährlicher Eigenleistung) und Schwarzarbeit eingedämmt werden. Dies sei für den Staat kein Kostenfaktor, sondern im Gegenteil eine Einnahmequelle, weil über die Aufträge auch Steuer- und Sozialabgaben steigen.
Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.


