Achtung: Billige Ladekabel für Elektrofahrzeuge können lebensgefährlich sein

Weil bei Prüfungen immer mehr gravierende Sicherheitsmängel bei günstigen Mode-2-Ladekabeln und Smart Chargern aufgedeckt werden, warnt der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) vor deren Kauf und Verwendung, weil sie ein erhebliches Risiko für Beschäftigte, Kunden und Fahrzeuge darstellen.

Fehlende Schutzfunktionen mit fatalen Folgen

Ladekabel und mobile Ladeeinheiten sind sicherheitsrelevante Bestandteile des Hochvoltsystems und müssen den Anforderungen der Normen IEC 61851, IEC 62196 und IEC 62752 entsprechen. Billigprodukte (vor allem ohne CE- oder VDE-Kennzeichnung) erfüllen diese Vorgaben meist nicht. Oft fehlen integrierte Fehlerstromsensoren, Temperatursensoren oder die Fähigkeit, bei Kommunikationsfehlern korrekt abzuschalten.

In der Praxis zeigen sich wiederholt gefährliche Mängel: Unzureichende Leiterquerschnitte und mangelhafte Kontaktqualität führen zu hohen Übergangswiderständen und starker Wärmeentwicklung. Überhitzte Kontakte oder verschmorte Stecker sind keine Seltenheit. Bei Ladeströmen von 16 oder 32 Ampere entstehen schnell Temperaturen, die Isolationsmaterialien zerstören und Brände auslösen können – besonders kritisch in geschlossenen Räumen oder Werkstätten.

Lebensgefahr durch fehlenden Gleichstromschutz

Besonders alarmierend: Bei einem aktuellen Test eines Mode-2-Ladekabels (für 35 Euro) versagte der vorgeschriebene Fehlerstromschutzmechanismus komplett. Nach IEC 62752 ist ein RDC-DD verpflichtend, der Gleichfehlerströme ab 6 mA erkennt und das Gerät abschaltet. Dieser Schutz ist essenziell, da Gleichstromanteile herkömmliche Fehlerstromschutzschalter „blenden" und außer Kraft setzen können. Das getestete Gerät wies vermutlich gar keinen funktionsfähigen RDC-DD auf – ein klarer Verstoß gegen europäische Sicherheitsnormen.

Zusätzlich meldete das Kabel durch einen falschen Widerstandswert eine zu hohe Strombelastbarkeit an das Fahrzeug, was zu Überlastung und Kabelschäden führen kann. Auch fehlte jegliche Dichtung zwischen Steckkontakten und Gehäuse – Feuchtigkeit kann so direkt zu stromführenden Teilen gelangen und lebensgefährliche Stromschläge verursachen.

Arbeitsschutz und Haftungsrisiken

Nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung dürfen nur geprüfte elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei Unfällen durch minderwertige Ladeausrüstung drohen haftungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

Empfehlungen für sichere Ladegeräte

Werkstätten und Fahrzeughalter sollten ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene oder nach IEC 61851 bzw. IEC 62752 geprüfte Produkte mit CE-, VDE-, TÜV- oder DEKRA-Kennzeichnung verwenden. Alle Ladeeinrichtungen sollten dokumentiert und regelmäßig geprüft werden. Auffälligkeiten wie Erwärmung, Verfärbung oder beschädigte Isolierungen sind sofort sicherheitsrelevant und führen zur Außerbetriebnahme.

Ladekabel sind keine harmlosen Zubehörteile, sondern Teil des sicherheitskritischen Hochvoltsystems. Die scheinbare Ersparnis beim Kauf kann Leben kosten.

Der ZVK in Bonn hat in einer Information Beispiele für gemessene und nicht erkannte Gleichfehlerströme dargestellt, bei denen das Gerät trotzdem nicht abgeschaltet wurde („Gefahren und Risiken durch minderwertige Ladekabel und Smart Charger im Umgang mit Elektrofahrzeugen vom 03.12.2025). Quelle: ZKF, Friedberg