Achtung vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Weil aktuell bundesweit wieder Fake-Rechnungen einer vermeintlichen „Zentrale Zahlstelle“ verschickt werden, weisen wir hier noch einmal auf wesentliche Punkte hin. Generell gilt: Bewahren Sie Ruhe und prüfen Sie das Schreiben anhand einiger Faktoren erst einmal auf Herz und Nieren.

Betrügerische und gefälschte Zahlungsaufforderungen – ob per Post oder per E-Mail - nehmen zu: Von angeblichen Inkassobüros oder der angeblich zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung. Auch Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) haben sich in den letzten Jahren gehäuft.

Aktuell sind Schreiben einer „Zentrale Zahlstelle und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ im Zusammenhang mit Handelsregistereinträgen im Umlauf. Die falschen Rechnungen sind angeblich von einer öffentlichen Stelle verschickt, wie einem „Amtsgericht xy“, einem „Handels- und Gewerberegister“, dem „RegisterPortal“, dem „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch dem „Industrie & Handelsregister“. Selbst der Bundesadler prangt auf den Fälschungen.

Das Amtsgericht Bochum weist ausdrücklich darauf hin, dass die Justizbehörden aus Nordrhein-Westfalen immer nur das Landeswappen verwenden und ausschließlich Konten bei der Deutschen Bundesbank führen.

Grundsätzlich ist aber allen solchen Rechnungsfälschungen gemeinsam, dass sie ohne jede Vertragsgrundlage – oft meist verbunden mit Drohungen – zur Zahlung auffordern.

Hier ein paar Tipps, wie Sie unseriöse Schreiben schnell identifizieren können:

  • Der erste Schritt ist immer die Prüfung, ob der Zahlungsaufforderung doch eine berechtigte Rechnung oder Mahnung vorausging.
  • Zusätzlich ist die Fälschung meist an den Formulierungen, Positionen oder Beträgen zu erkennen. Berechtigte Schreiben enthalten nach § 14 Umsatzsteuergesetz die Pflichtangaben für Rechnungen. Dagegen fehlen in gefälschten Schreiben oft nicht nur Angaben zum Ausstellungsdatum, zu Höhe, Details und Fälligkeitsdatum der Forderung, sondern auch Angaben zum Gläubiger, dem Absender und der Kontaktaufnahme.
  • Dies ist meist kombiniert mit Rechtschreib- und Grammatikfehlern oder einem unprofessionellem Layout.
  • Viertens sind Gebühren und Zinsen meist überzogen oder es werden „Verspätungszuschläge“ bzw. noch eine Umsatzsteuer verlangt, die meist auf ein Konto mit einer ausländischen IBAN überwiesen werden sollen (nicht beginnend mit „DE“).

Hat man solche Fakten festgestellt, sollte man weder bei angegebenen Nummern anrufen noch QR-Codes anklicken oder gar bezahlen, sondern sich professionell beraten lassen. Bei gefälschten Inkassoschreiben bspw. unterstützt die Beschwerdestelle des BDIU.

Musterschreiben von Fälschungen sind hier einsehbar:

Gefälschtes Inkassoschreiben (Creditreform)

Gefälschtes Schreiben Bundeszentralamt für Steuern (BZSt 1)

Gefälschtes Schreiben Bundeszentralamt für Steuern (BZSt 2)

Gefälschtes Schreiben der GGUV