Auslaufendes Lackierverfahren im Reparaturfall

FRANKFURT/FRIEDBERG. Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen sowie Abweichungen der Informationen in den Kalkulationssystemen und den Herstellerinformationen. In der TeMi 10/2023 wird auf das kürzlich verabschiedete Merkblatt der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung (DeKoLaKa) hingewiesen.

 

(Bild: AZT)

TeMi IFL e.V. Nr. 10/2023 - Auslaufendes Lackierverfahren im Reparaturfall.

Die Frage, ob ein Dachholm oder eine Seitenwand geschlossen und damit durchgehend lackiert wird oder nicht, stellt sich immer wieder. Bei Schäden an Kraftfahrzeugen, insbesondere an Personenkraftwagen, ist in den seltensten Fällen die gesamte Fahrzeugkarosserie mit allen Bauteilen und Komponenten der Karosserie und Außenhaut betroffen. Vielmehr werden nur einzelne Abschnitte oder Bauteilbereiche beschädigt. Je nach Schadensausmaß stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit die zu lackierende(n) Bauteilfläche(n) der Fahrzeugkarosserie klassifiziert und abgegrenzt werden können.

Grundsätzlich gilt bei der Reparatur von Karosserie- und Lackschäden, dass die Lackierfachkraft die aufzubringende Reparaturlackierung sach- und fachgerecht auszuführen hat. Ziel ist eine unauffällige Reparatur, die für das ungeübte Auge nicht erkennbar ist und daher als „unsichtbare Reparatur“ bezeichnet werden kann.

Die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung hat sich dieses Themas angenommen und ein branchenübergreifendes Fachdokument erarbeitet, das nun öffentlich verfügbar ist. Darin wird klar beschrieben, wer die endgültige Entscheidung über das Verfahren zu treffen hat.

Ein Hinweis: Technische Mitteilungen der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. stehen den Mitgliedsbetrieben im Mitgliederportal jederzeit abrufbar zur Verfügung, unter:

?Service ? Fahrzeuglackiererwissen ? TeMis IFL e.V.