Bundesinnenministerium verlängert Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis März 2025

BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat in einer aktuellen Rechtsverordnung die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen. Dies gilt zunächst bis zum 4. März 2025.

Die betroffenen Geflüchteten aus der Ukraine sind dadurch von der Notwendigkeit befreit, einen Antrag zur Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus zu stellen, und müssen keine zusätzlichen Termine bei den Ausländerbehörden wahrnehmen.

Diese Regelung, bekannt als Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (Ukraine AufenthFGV), wurde am 4. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie entlastet sowohl die ukrainischen Geflüchteten als auch die häufig überlasteten Ausländerbehörden.