Die betroffenen Geflüchteten aus der Ukraine sind dadurch von der Notwendigkeit befreit, einen Antrag zur Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus zu stellen, und müssen keine zusätzlichen Termine bei den Ausländerbehörden wahrnehmen.
Diese Regelung, bekannt als Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (Ukraine AufenthFGV), wurde am 4. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie entlastet sowohl die ukrainischen Geflüchteten als auch die häufig überlasteten Ausländerbehörden.

