Der Zimmermann erstellt die konstruktiven Voraussetzungen durch den Holzrahmenbau und die aufgebrachten Holzfaserdämmstoffe, die den Untergrund für die nachfolgenden Putzarbeiten durch das Maler- und Stuckateurhandwerk darstellen. Das System muss dem Maler benannt werden, damit er die passenden weiteren Komponenten auswählen kann.
Die Bundesfachgruppe WDVS hat eine Technische Information mit Checkliste erarbeitet, mit der die notwendigen Informationen abgefragt werden und Risiken bei der Gewerkeübergabe aufgedeckt werden können.
Darin werden die wichtigsten Punkte und ggf. notwendigen baustellenüblichen Prüfungen benannt. Bei Aspekten, die nicht sichtbar sind oder nicht mit baustellenüblichen Mitteln geprüft werden können, muss das Vor-Gewerk bestätigen, dass es gemäß Zulassung gearbeitet hat.
Checklisten gab es bisher auch schon von Herstellern oder anderen Verbänden (z. B. der Verband Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen e.V.). Neu ist der Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Maler- und Lackiererhandwerks und eine gemeinsame Übereinstimmungserklärung für den Auftraggeber. Diese kann verwendet werden, wenn kein Auftragnehmer hauptverantwortlich ist und die Übereinstimmungserklärung nicht durch einen Auftragnehmer erfolgen soll.
Die Checkliste können Sie hier herunterladen (nur für eingeloggte Innungsmitglieder).

