Der Partikelzähler kommt, verlieren Sie keine Zeit!

FRANKFURT. Die flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens soll spätestens zum 01. Juli 2023 in Kraft treten. Stellen Sie heute in Ihrem Betrieb schon die Weichen.

Kfz-Inspektion - Autoabgase - überschreitet die Norm

Eine herkömmliche Trübungsmessung wie bei Euro 4 und Euro 5 Fahrzeugen reicht für Euro 6 Fahrzeuge nicht mehr aus. Um die ausgestoßene Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen zu überprüfen und damit eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen, soll spätestens ab 01. Juli 2023 die Partikelanzahlkonzentration (PN) regelmäßig gemessen werden. Die Messung der Konzentration trägt dazu bei, Mängel schneller zu erkennen und die Qualität der Abgasuntersuchung weiter zu erhöhen. Der Ablauf der neuen Abgasuntersuchung für diese Fahrzeuge wird im Leitfaden 6 (LF6) beschrieben.  

Werkstätten und Prüforganisationen, die nach diesem Stichtag die AU/HU an Dieselfahrzeugen nach Euro 6 / VI durchführen möchten, müssen spätestens ab dann ein Partikelzählgerät benutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten alle PN-Messgeräte-Hersteller sowie die Zulassungsbehörden aktuell mit Hochdruck an der marktreifen Bereitstellung von PN-Messgeräten.

Machte es Sinn mit der Bestellung noch zu warten?

Bei der Bestellung auf Zeit zu spielen, birgt jetzt noch ein Risiko, da es keinen fest fixierten Einführungstermin für das Partikelmessverfahren gibt. Möglicherweise wird das spätestens der 1. Juli 2023 sein. Entsprechende Marktabdeckung mit den benötigten PN-Messgeräten vorausgesetzt, kann aber auch ein deutlich früherer Termin in Kraft treten.

Sicher ist: der Partikelzähler kommt, verlieren Sie keine Zeit.