Im Wesentlichen ist eine Verschärfung des EU-Grenzwertes vorgesehen. Dieser wird um den Faktor 10 auf eine Konzentration von maximal 10.000 Asbestfasern/m³ am Arbeitsplatz abgesenkt.
Dieser Wert entspricht in Deutschland der bisher geltenden Akzeptanzkonzentration, die bei Unterschreitung mit einem niedrigen, hinnehmbaren Krebsrisiko verbunden ist.
Insofern ist Deutschland hier "vorbereitet". Denn die emissionsarmen Verfahren, die derzeit in der Renovierung eingesetzt werden dürfen, halten diese Grenze ein.
Problematischer ist die Einführung der Elektronenmikroskopie als Standarduntersuchungsmethode in Verbindung mit neuen Auswerteverfahren. Bei der Auswertung werden die in der Luft gesammelten Fasern unter dem Elektronenmikroskop gezählt. Besondere dünne Fasern müssen zukünftig mitgezählt werden. Das in Deutschland übliche Auswerteverfahren kann zwar weiterhin alternativ verwendet werden, dann gilt jedoch ein verschärfter Grenzwert von 2.000 Fasern/m³.
Die Konsequenz ist, dass alle emissionsarmen Verfahren innerhalb einer Frist von sechs Jahren bis 2030 neu bewertet oder neu gemessen werden müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ? Link


