Fahrzeugdesinfektion zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Kunden als Position 85 in IFL-Liste aufgenommen.

Die anhaltende Pandemie sowie die Notwendigkeit der auftragsbezogenen Abrechnung der durchgeführten Schutzmaßnahmen machen es erforderlich, hierfür in der IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen“ eine zusätzliche Arbeitsposition zu platzieren.

Fahrzeugdesinfektion zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Kunden als Position 85 in IFL-Liste aufgenommen.

 

 

Die Datenanbieter DAT, Audatex und Schwacke/Eurotax werden diese Position nun zeitnah in ihre Systeme einpflegen, sodass die Anwender diese neue Position aus der Kalkulation heraus nutzen können.

 

Diese Information ist als Technische IFL-Mitteilung Nr. 23/2020 publiziert worden und steht nachfolgend zum Download bereit.