Zeitplan der Erhöhungen
- Aktuell (seit 1. Januar 2025): Mindestlohn beträgt 12,82 € brutto/Stunde.
- 1. Januar 2026: Anhebung auf 13,90 €. Das entspricht einem Anstieg um 1,08 € (+8,4 %) gegenüber dem Vorjahr.
- 1. Januar 2027: Weitere Erhöhung auf 14,60 € (+0,70 € bzw. +5 %).
Die Empfehlung erfolgte einstimmig durch die Mindestlohnkommission und geht nun zur Umsetzung an das Bundesarbeitsministerium.
Relevanz für Handwerksbetriebe
- Lohnkosten steigen unmittelbar
Betriebe müssen ggf. ab den Stichtagen die Bruttolöhne pro geleisteter Stunde für diejenigen anpassen, die nicht in den Geltungsbereich des Branchenmindestlohnes fallen. Das sind vor allem reine Hilfsarbeiter (ungelernte Arbeitnehmer ohne die Durchführung von Facharbeiten). - Anpassung von Angeboten & Kalkulation
Kostenvoranschläge, Stundenlohnvereinbarungen oder Vertragsgrundlagen sollten rechtzeitig auf die neuen Werte geprüft und angepasst werden. - Auftraggeber & Subunternehmer
Verträge mit Subunternehmen, Zeitarbeit oder anderen Beteiligten müssen die neuen Mindestlöhne berücksichtigen.
Wirtschaftliche Aspekte
- Weniger Aufstocker:
Der Staat wird durch geringere Bürgergeldausgaben und höhere Abgaben einsparen. Zusätzlich ergeben sich höhere Steuereinnahmen. - Politischer Kontext:
Die Ampelkoalition hatte ursprünglich 15 € anvisiert, die Mindestlohnkommission einigte sich jedoch auf 14,60 € als Kompromiss – weiterhin politischer Gesprächsstoff.
Fazit für Handwerksbetriebe
- Wichtig: Ab 1.1.2026 gelten 13,90 €, ab 1.1.2027 14,60 € Mindestlohn, sofern der Arbeitnehmer nicht bereits unter den Branchenmindestlohn fällt.
- Handlungsbedarf: Lohnabrechnungen, Angebote, Mitarbeiterkommunikation, Budget und Vertragswerke müssen rechtzeitig aktualisiert werden.
- Empfehlung: Jetzt starten, um nahtlos und rechtskonform an den Änderungen auszurichten.

