Für die gewerblichen Arbeitnehmer unserer Branche ändert sich hierbei aber nichts, da der tarifliche allgemeinverbindliche Mindestlohn für reine Helfer bei 12,50 € und der für Arbeitnehmer, die Malertätigkeiten ausüben, sowie Gesellen bei 14,50 € liegt.
Ab dem 01.04.2024 werden die beiden tariflichen Mindestlöhne auf 13,00 € bzw. 15,00 € steigen.

