Gültig ab September 2022: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

BERLIN. Die Verordnung beschreibt kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnahmen zur Vermeidung einer Notfallsituation im kommenden Winter und zur Reduzierung der Abhängigkeit vom russischen Gas. Sie gilt bis 28. Februar 2023.

Adjusting the radiator thermostat

Regelungen, die ab September umgesetzt werden müssen, treffen öffentliche Arbeitgeber, Unternehmen und Handwerksbetriebe, aber auch private Vermieter. Nachfolgend sind wesentliche Punkte gelistet.

Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten

  • Vertragliche Regelungen, die Mieter zur Einhaltung von Mindesttemperaturen verpflichten, werden ausgesetzt. 
    Aber: Regelungen zu Pflichten des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache (Schimmel) vorzubeugen, sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
  • Die Beheizung von privaten, nicht-gewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz ist untersagt. 

Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden

  • Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, ist grundsätzlich untersagt. Es gibt Ausnahmen für medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten...
  • Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (Ausnahmen für medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten...)
    • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius
    • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius
    • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius
    • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius oder
    • für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius
  • Grundsätzliches Ausschalten von Warmwasser zum Händewaschen
  • Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern

Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen

  • In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen grundsätzlich untersagt.
  • Leuchtreklame oder Beleuchtung von Werbung ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. 
  • die oben bei Nicht-Wohngebäuden genannten Maximaltemperaturen gelten hier als Mindesttemperaturen. Für die Arbeitsstätten von Maler- und Lackiererbetrieben sind damit zunächst keine Verpflichtungen zur Temperaturabsenkung vorgesehen. Es wird jedoch ermöglicht, freiwillig unter die Raumlufttemperaturen der Technischen Regel für Arbeitsstätten zu gehen.
Mindestlufttemperatur in °C in Arbeitsräumen nach ASR A3.5, Technische Regeln für  Arbeitsstätten
Arbeitshaltung Arbeitsschwere
  leichtmittelschwer
Sitzen 2019-
Gehen/Stehen 191712
Mindestlufttemperatur in °C in Arbeitsräumen in Betrieben nach EnSiKuMaV
Arbeitshaltung Arbeitsschwere
  leichtmittelschwer
Sitzen 1918-
Gehen/Stehen 181612

Maler- und Lackiererbetriebe können also von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie in der Regel um 1 Grad nach unten abweichen, sie müssen dies jedoch nicht. An Büroarbeitsplätzen sind statt wie bisher 20 °C auch 19°C zulässig.

  • Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden haben Informationspflichten (siehe dazu Verordnungstext im Anhang)