Information zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses

Welche Produkte oder Stoffe im Maler- und Lackiererbetrieb müssen in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden? Die neue technische Information enthält Muster und verweist auf die Hilfestellung der BGBAU, Gefahrstoffverzeichnisse online mit myWINGIS zu erstellen

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein zentrales Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz. Es dient als Bestandsaufnahme aller verwendeten, gelagerten oder entstehenden gefährlichen Arbeitsstoffe. Es ist sozusagen das Inhaltsverzeichnis aller Gefahrstoffe, die im Betrieb lagern oder auch bei Tätigkeiten auf der Baustelle freiwerden können.

Nicht jedes vom Maler verwendete Produkt muss zwingend im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden, insbesondere wenn von ihm nur eine geringe Gefährdung ausgeht oder es nicht als Gefahrstoff eingestuft ist.

Im Ergebnis ist es jedoch sinnvoll, das Verzeichnis für alle Produkte oder Stoffe, von denen bei Tätigkeiten eine Gefährdung ausgehen kann, zu erstellen, z. B. auch für Gebäudeschadstoffe, die auf der Baustelle angetroffen werden können.

Die angehängte Informationsschrift erläutert, warum auch als nicht gefährlich eingestufte Produkte ins Gefahrstoffverzeichnis optional aufgenommen werden sollten, und gibt Beispiele für ein Musterverzeichnis.