Für Unternehmen ist vor allem ein Punkt interessant: Bestimmte Tätigkeiten, die bislang stark dem klassischen Steuerberaterberuf vorbehalten waren oder rechtlich unscharf geregelt wurden, sollen künftig ausdrücklich auch von anderen Berufsgruppen erbracht werden dürfen. Das soll mehr Flexibilität, mehr Wettbewerb und in vielen Bereichen einen leichteren Zugang zu steuerbezogenen Dienstleistungen schaffen.
Zentrale Änderung ist: Es sollen mehr steuernahe Leistungen außerhalb der klassischen Steuerberatung erbracht werden dürfen. Hier war das Steuerberatungsgesetz bisher vergleichsweise streng. Viele Tätigkeiten galten schnell als „Hilfeleistung in Steuersachen“ und durften deshalb grundsätzlich nur von Steuerberatern oder wenigen ausdrücklich zugelassenen Gruppen erbracht werden. Die Reform grenzt nun klarer ab und öffnet die Tätigkeit auch für andere Berufsgruppen.
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