TeMi IFL e.V. Nr. 11/2023 - Erneuerung Heckabschlussblech konstruktionsbedingt nur in Verbindung mit Teilersatz Aufnahme Heckleuchte links oder rechts.
Die umfassenden technischen Informationen, die in den aktuellen Reparaturunterlagen der Fahrzeughersteller enthalten sind, spielen eine entscheidende Rolle bei der genauen und professionellen Kalkulation und Erstellung von Gutachten. Es kommt nicht immer vor, dass die Grafiken der Kalkulationssysteme oder die automatisch generierten Ergebnisse alle relevanten Informationen widerspiegeln. Daher ist es wichtig, dass die Anwender wissen, welche modellspezifischen Anforderungen von den Fahrzeugherstellern gestellt werden und gegebenenfalls welche zusätzlichen Anpassungen sie in den Kalkulationen vornehmen müssen.
Bei der Erneuerung des Heckabschlussblechs am VW Golf Variant ab Baujahr 09/2020 entsteht konstruktionsbedingt Mehraufwand, der bei der Schadenskalkulation berücksichtigt werden sollte. Die IFL e.V. weist in ihrer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass zusätzlich zur Abstützung der Dichtkanäle links oder rechts ein Teilbereich der Rückleuchtenaufnahme ersetzt werden muss, um das Heckabschlussblech ausbauen zu können. Das Heckabschlussblech ist unter den Rückleuchtenaufnahmen befestigt, daher ist der Ausbau ohne teilweises Entfernen der Rückleuchtenaufnahme nicht möglich. Je nach Schaden muss zusätzlich zum Heckabschlussblech und der Abstützung des Dichtkanals modellabhängig eine neue Rückleuchtenaufnahme bestellt und ein neuer Ausschnitt für den Einbau herausgetrennt werden.
Bitte entnehmen Sie alle Informationen der aktuellen TeMi im Servicebereich.
Ein Hinweis: Technische Mitteilungen der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. stehen den Mitgliedsbetrieben im Mitgliederportal jederzeit abrufbar zur Verfügung, unter:

