Ab dem 1. Juli 2026 steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk von 15,55 Euro auf 16,13 Euro je Stunde. Grundlage ist der zwischen den Tarifvertragsparteien 2025 vereinbarte und durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarifvertrag.
Der Mindestlohn gilt für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Erfasst werden darüber hinaus auch Arbeitnehmer, die regelmäßig Tätigkeiten ausführen, die typischerweise dem Berufsbild eines Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen sind. Maßgeblich ist damit die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht allein die formale Qualifikation.
Ebenfalls zum 1. Juli 2026 erhöht sich der tarifliche Ecklohn in den östlichen Bundesländern einschließlich Berlin um 30 Cent von 19,40 Euro auf 19,70 Euro je Stunde. Damit wird die tarifvertraglich vereinbarte schrittweise Angleichung der Ost-Löhne an das West-Niveau fortgesetzt. Mit der nächsten tariflichen Lohnerhöhung zum 01.01.2027 wird diese Angleichung abgeschlossen sein.

