Thomas Nonas, der von September 2005 bis Juni 2021 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig war, hat sich mit der Kanzlei Welter, Nonas & Roth einen Namen gemacht. Schwerpunkte seiner Arbeit lagen bisher im Arbeitsrecht, allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohneigentumsrecht. Der erste Fachanwaltstitel wurde Nonas im Juli 2012 im Fachgebiet Arbeitsrecht verliehen. Weitere Fachanwaltstitel im Miet- und Wohnrecht (2015) und Verkehrsrecht (2020) folgten. Zwischen Januar 2014 und 2020 war Nonas auch als Fachanwalt für Sozialrecht tätig. Er arbeitet seit August 2021 als Syndikus-Rechtsanwalt beim Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz in Frankfurt.
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