Neue Grundsteuer ab 1. Januar

Viele Immobilienbesitzer warten noch immer auf einen neuen Bescheid ihres Finanzamts und sind verunsichert, was sie tun können.

Jeder Eigenheim-, Wohnungs- oder Grundstücksbesitzer musste 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Gründe waren der bisherige Flickenteppich mit unterschiedlichen Grundsteuerberechnungen (u.a. West/Ost) und die Umstellung und Angleichung auf eine einheitliche Berechnungsbasis. Diese soll ab dem 1. Januar 2025 für Immobilienbesitzer gelten.

Noch vor 2023 wurde mehrfach betont, dass mit der Umstellung ab 2025 keine Grundsteuererhöhungen verbunden wären („neutrales Steueraufkommen“). Doch die Erfahrung zeigt nun, dass die Kommunen, die für die Festlegung der Hebesätze verantwortlich sind, diese teils kräftig erhöht haben, manchmal bis auf das Doppelte. Noch bis Ende Juni 2025 können sie ihre Hebesätze festlegen (rückwirkend bis Januar 2025).

Mancher Eigentümer befürchtet daher, dass die Grundsteuer für seinen Besitz in die Höhe schnellt. Nicht zu Unrecht, wie einige Bescheide der Finanzämter schon zeigen. Doch was tun, wenn das Finanzamt noch gar keinen Bescheid verschickt hat? So hat die Stadt Hamburg bspw. den Versand der neuen Bescheide durch personelle Engpässe und die Flut an Einsprüchen bereits auf April verschoben.

Der Eigentümerverband ‚“Haus & Grund“ rät aktuell dazu, den Bescheid abzuwarten und 2025 erst einmal nicht zu zahlen. Rechtlich wäre das wohl vertretbar, denn ohne (neuen) Bescheid besteht keine Pflicht, eine neue (verfassungsrechtlich in Frage gestellte) Grundsteuer zu bezahlen. Es ist aber anzunehmen, dass die neue Grundsteuer am Ende doch umgesetzt wird. Kommt dann ein Bescheid mit einer erheblichen Nachforderung, ist dem Steuerpflichtigen sicher nicht gedient.

Sinnvoller scheint es, am ersten Quartalsstichtag (15. Februar 2025) vorerst den alten Grundsteuerbetrag zu überweisen. Bei erteilter Einzugsermächtigung ist das jedoch schwierig. Hier sollte man die Kontoabbuchung genau im Blick haben und dann ggf. Einspruch einlegen.

Durch die Monate, die die Kommunen noch Zeit haben, Hebesätze und Bodenpreiszonen festzulegen, oder über Wohn- und Gewerbegrundstücke zu entscheiden, bleibt dem Steuerzahler die Möglichkeit, sich vor Ort an die politisch Verantwortlichen zu wenden und auf realistische und faire Ansätze zu drängen.