Antragssteller war das bekannte Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau), welches das Forschungsprojekt in den Jahren 2020 bis 2023 durchführte.
Anlass des Projekts war eine neue Sichtweise auf Abweichungen bei Bauleistungen: In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung eine hohe Bedeutung zukommt, kann eine (juristische) Sichtweise, die - ungeachtet des ökologischen Aufwandes - auch bei nur kleinen Fehlern, der Nachbesserung immer den Vorrang gibt, nicht richtig sein.
In dem Projekt ging es aber „nicht darum, Pfusch am Bau zu rechtfertigen, sondern um die Lösung von Problemen mit kleineren Abweichungen von vereinbarten, aber möglicherweise theoretischen und baupraktisch kaum umsetzbaren Idealen, die alle Beteiligten zufriedenstellen können.“
Unnötige Doppelungen von Bauleistungen sollen also vermieden werden.
Die Veröffentlichung ist kostenlos und kann auf der Seite des BBSR heruntergeladen werden

