Die Bearbeitung, Reparatur oder Neulackierung beschädigter Felgen ist grundsätzlich erlaubt, allerdings wurden die Anforderungen für eine Aufbereitung hierfür kürzlich verschärft, und es wurde eine verbindliche Pflicht zur Dokumentation und Kennzeichnung eingeführt. Unter dem Begriff "Aufbereitung" versteht man im Wesentlichen die fachgerechte technische Wiederherstellung eines Rads in Bezug auf optische Mängel sowie mögliche Korrosionsschäden. Dies geschieht durch sachgemäßes Schleifen, Polieren, gegebenenfalls das lokale Entfernen von Vertiefungen, eventuelles Grundieren, das Ausbessern von Lackfehlern und abschließendes Lackieren. Die IFL verweist in ihrer aktuellen TeMi auf die Vorgaben, Anforderungen und Schritte, die in der Opel-Richtlinie 13-2023 für die Reparatur von Felgen festgelegt sind.
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