Ab dem 01.06.2026 erhöht sich der tarifliche Ecklohn in den westlichen Bundesländern – mit Ausnahme des Saarlandes – von bislang 19,42 € auf 20,00 € pro Stunde. In den östlichen Bundesländern steigt der Ecklohn zunächst zum 01.07.2026 von 19,40 € auf 19,70 € und schließlich zum 01.01.2027 ebenfalls auf 20,00 € pro Stunde. Damit wird die tarifliche Ost-West-Angleichung im Maler- und Lackiererhandwerk abgeschlossen.
Unabhängig hiervon erhöht sich der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk zum 01.07.2026 von derzeit 15,55 € auf 16,13 € pro Stunde.
Der Mindestlohntarifvertrag wurde im Gegensatz zum Lohntarifvertrag durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit bundesweit auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte.
Als „gelernte Arbeitnehmer“ gelten in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, die einschlägige handwerkliche Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausführen. „Ungelernte Arbeitnehmer“ sind im Gegensatz dazu solche, die einfache Hilfstätigkeiten unter Aufsicht und Anleitung ausführen. Für diese gilt weiterhin der gesetzliche Mindestlohn als unterste Lohnstufe, der derzeit 13,90 € pro Stunde beträgt. Unberücksichtigt hiervon bleiben natürlich die Einstiegslöhne

