Mit der Vergabe von Bundesaufträgen ausschließlich an solche Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche entlohnen, will die Bundesregierung den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken und damit für einen fairen Wettbewerb, mehr Lohngerechtigkeit und Tarifbindung sorgen. Der entsprechende Gesetzentwurf, vorgelegt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, wurde nun verabschiedet.
Fairer Wettbewerb und stärkere Tarifbindung
Mit dem Tariftreuegesetz möchte die Bundesregierung Lohndumping verhindern, eine gerechtere Vergabe von Aufträgen fördern und darüber tarifgebundene Unternehmen stärken. „Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung“, erklärte Hubertus Heil. „Wer im Auftrag des Bundes arbeitet, soll auch ordentlich bezahlt werden.“ Die Maßnahme gilt als ein weiterer Schritt, um die soziale Marktwirtschaft zu stärken.
Geltungsbereich des Gesetzes
Das Gesetz wird für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sowie für Bauaufträge ab 50.000 Euro wirksam. Allein 2022 vergab der Bund Aufträge im Wert von knapp 38 Milliarden Euro. Das stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Mit dem Gesetz sollen tarifgebundene Unternehmen künftig bessere Chancen haben, bei diesen Ausschreibungen erfolgreich zu sein.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll anschließend vom Bundestag endgültig beschlossen werden. Geplant ist, dass das Tariftreuegesetz am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.

