Am 9. Dezember 2025 haben EU-Rat und Europäisches Parlament eine politische Einigung im Trilogverfahren zum ersten Omnibus-Vereinfachungspaket erzielt. Die Bezeichnung „Omnibus“ wird dann verwendet, wenn mehrere unterschiedliche EU-Rechtsakte in einem einzigen Rechtsakt erfolgen. Die Einigung betrifft sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) als auch das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD).
Die zentralen Forderungen des Handwerks wurden dabei berücksichtigt:
Bei der CSRD wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Handwerksbetriebe fallen damit praktisch aus der Berichtspflicht heraus. Darüber hinaus dürfen große Unternehmen von nicht berichtspflichtigen Betrieben lediglich Informationen im Umfang des freiwilligen KMU-Standards (VSME) einholen. Weitergehende Anfragen können zurückgewiesen werden. Auch die Berichtsstandards werden vereinfacht und es wird künftig keine verpflichtenden sektorbezogenen Standards mehr geben.
Für die CSDDD wurde ein noch engerer Anwendungsbereich vereinbart. Betroffen sind nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro. Nahezu kein Handwerksbetrieb ist somit verpflichtet, eigene Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Um mittelbare Belastungen zu reduzieren, wurde ein risikobasierter Ansatz festgelegt: große Unternehmen sollen ihre Prüfungen auf Geschäftspartner mit erhöhtem Risiko konzentrieren und nur in Ausnahmefällen zusätzliche Informationen von kleinen Betrieben anfordern. Anforderungen zur Erstellung von Klimaübergangsplänen entfallen, und Verstöße unterliegen weiterhin den nationalen Haftungsregeln.
Für das Handwerk bedeutet die Einigung eine deutliche Reduzierung potenzieller Bürokratielasten. Die Zahl der Datenanfragen durch große Unternehmen wird voraussichtlich sinken und der Umfang der zulässigen Abfragen ist klar begrenzt. Damit wird der Aufwand für kleine und mittlere Betriebe spürbar verringert.
Das Europäische Parlament wird am 11. Dezember im Rechtsausschuss sowie am 16. Dezember im Plenum über die Einigung abstimmen. Nach Annahme durch beide Institutionen kann die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgen. Die neuen Regelungen sollen noch vor Jahresende 2025 in Kraft treten und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden.

