Die Neuerscheinungen sind:
- DIN 18327 Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden
- DIN 18328 Aufbruch und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
- DIN 18448 Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Die DIN 18448 ist für das Maler- und Lackiererhanderk relevant. Hier sind Regelungen zu vielen Gebäudeschadstoffen und auch biologischen Arbeitsstoffen (Schimmel, Taubenkot) enthalten.
Für die Kalkulation bei VOB-Verträgen sind insbesondere die Abschnitte 4.1 Nebenleistungen und 4.2 Besondere Leistungen zu beachten.
Überarbeitet wurden (malerrelevant = fett gedruckt):
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18301 Bohrarbeiten
- DIN 18302 Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen
- DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten — Oberbauschichten ohne Bindemittel
- DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
- DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
- DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
- DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
- DIN 18340 Trockenbauarbeiten
- DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
- DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN 18361 Verglasungsarbeiten
- DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
- DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
- DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiele für Regelungen:
Gerüstarbeiten:
- Abrechnungsrelevant für Fassadengerüste ist nicht mehr die bearbeitete Fläche, sondern die Fläche des Gerüstes (technisch erforderliche Maße an der Außenseiten der Gerüstkonstruktion).
- Ausdrücklich werden in der Regelleistung nach/beim Gerüstabbau verbleibenden Öffnungen in der Fassadenfläche nicht mehr verschlossen. Das Schließen von Ankerlöchern ist eine besondere Leistung, die der Auftraggeber immer gesondert ausschreiben muss.
Trockenbauarbeiten:
- Trockenbaukonstruktionen im Dachgeschoss sind an den Anschlüssen mit Profilen herzustellen (besondere Leistung). Diese seltener ausgeführte Leistung bleibt als Regelleistung der VOB bestehen.
Estricharbeiten:
- Vorgaben von Nenndicken für Versiegelungen, Beschichtungen, Kunstharzbelägen werden jetzt auf hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche) beschränkt. Vorher galt diese Regel für alle Estriche und Beton, was zu Widersprüchen zur DIN 18363 und DIN 18349 führte.
Die neuen und überarbeiteten ATV des Ergänzungsbandes 2023 ersetzen die bisherigen ATV der Gesamtausgabe 2019. Die nicht überarbeiteten ATV der VOB/C der VOB Gesamtausgabe 2019 behalten ihre Gültigkeit.
Bezugsquelle: Beuth-Verlag ? Link

