Für Produkte, die im Profibereich (Großhändler - Maler) unter geringen Auflagen gehandelt werden können, kann es im Einzelhandel (Malergeschäft - Privatkunde) deutlich erhöhte chemikalienrechtliche Anforderungen geben. Produkte, die bereits herstellerseits mit Hinweisen wie "Nur für gewerbliche Anwender" versehen sind, sollten grundsätzlich nicht an private Endverbraucher abgegeben werden. Genaueres ergibt sicht aus der Kennzeichnung in der Chemikalienverbotsverordnung.
Die Chemikalienverbotsverordnung macht erhöhte Auflagen wenn Produkte mit folgenden Gefahrensymbolen oder Gefahrenhinweisen abgegeben werden:
| I | ||
| Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf) | kommt im Maler- und Lackierhandwerk nicht vor | |
| Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr, und einem der Gefahrenhinweise: | ||
| H 340 | Kann genetische Defekte verursachen | |
| H 350 | Kann Krebs erzeugen | |
| H350i | Kann beim Einatmen Krebs erzeugen | |
| H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen | |
| H360F | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |
| H360D | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
| H360FD | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | |
| H360Fd | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |
| H360Df | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | |
| H370 | Schädigt die Organe | |
| H372 | Schädigt die Organe | |
| II | ||
| Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis), oxidierende Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe | ||
| Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der folgenden Gefahrenhinweise: | ||
| H224 | Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar | |
| H241 | Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen | |
| H242 | Erwärmung kann Brand verursachen |
Liegt ein solches Produkt (I) vor besteht für die Abgabe an Dritte
- eine Erlaubnispflicht (die Behörde muss den Verkauf erlauben)
- Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe (sachkundige Person für die Abgabe)
- Identitätsfeststellung und Dokumentation
- Ausschluss des Versandweges
was im Regelfall für den üblichen Malerbetrieb zu aufwendig sein dürfte.
Liegen brennbare Produkte nach (II) vor gelten etwas abgeschwächte Anforderungen.
Gesundheits- und Verbraucherschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschriften.
Fazit: Da es für bestimmte Produktgruppen noch Ausnahmen gibt (Klebstoffe, Härter, Mehrkomponentenkleber oder Mehrkomponenten-Reparaturspachtel) empfiehlt es sich, sich an der Herstellerkennzeichnung im technischen Merkblatt oder im Sicherheitsdatenblatt
- Nur für gewerbliche Anwender oder
- Nur für gewerbliche Verarbeitung bestimmtes Produkt
zu orientieren und diese Produkte nicht an Privatkunden zu verkaufen.

