Vorsicht bei der Abgabe von gekennzeichneten Profiprodukten an private Endverbraucher

FRANKFURT. Im Ladengeschäft werden auch Profiprodukte an private Endverbraucher abgegeben. Weisen die Produkte bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale auf dürfen Sie nicht ohne weiteres an Laien abgegeben werden.

GHS Symbol 08 Gesundheitsgefahr

Für Produkte, die im Profibereich (Großhändler - Maler) unter geringen Auflagen gehandelt werden können, kann es im Einzelhandel (Malergeschäft - Privatkunde) deutlich erhöhte chemikalienrechtliche Anforderungen geben. Produkte, die bereits herstellerseits mit Hinweisen wie "Nur für gewerbliche Anwender" versehen sind, sollten grundsätzlich nicht an private Endverbraucher abgegeben werden. Genaueres ergibt sicht aus der Kennzeichnung in der Chemikalienverbotsverordnung.

Die Chemikalienverbotsverordnung macht erhöhte Auflagen wenn Produkte mit folgenden Gefahrensymbolen oder Gefahrenhinweisen abgegeben werden:

I  
Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf) kommt im Maler- und Lackierhandwerk nicht vor
Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr, und einem der Gefahrenhinweise:   
H 340Kann genetische Defekte verursachen  
H 350Kann Krebs erzeugen 
H350iKann beim Einatmen Krebs erzeugen 
H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen 
H360FKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 
H360DKann das Kind im Mutterleib schädigen. 
H360FDKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. 
H360FdKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
H360DfKann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 
H370Schädigt die Organe 
H372Schädigt die Organe 
II  
Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis), oxidierende Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe  
Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der folgenden Gefahrenhinweise:  
H224Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar 
H241Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen 
H242 Erwärmung kann Brand verursachen 

Liegt ein solches Produkt (I) vor besteht für die Abgabe an Dritte

  • eine Erlaubnispflicht (die Behörde muss den Verkauf erlauben)
  • Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe (sachkundige Person für die Abgabe)
  • Identitätsfeststellung und Dokumentation
  • Ausschluss des Versandweges

was im Regelfall für den üblichen Malerbetrieb zu aufwendig sein dürfte.

Liegen brennbare Produkte  nach (II) vor gelten etwas abgeschwächte Anforderungen.

Gesundheits- und Verbraucherschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschriften.

Fazit: Da es für bestimmte Produktgruppen noch Ausnahmen gibt (Klebstoffe, Härter, Mehrkomponentenkleber oder Mehrkomponenten-Reparaturspachtel) empfiehlt es sich, sich an der Herstellerkennzeichnung im technischen Merkblatt oder im Sicherheitsdatenblatt 

  • Nur für gewerbliche Anwender oder
  • Nur für gewerbliche Verarbeitung bestimmtes Produkt

zu orientieren und diese Produkte nicht an Privatkunden zu verkaufen.