Warum reicht der Marktpreis der Konkurrenz nicht als Maßstab?
Wer sich an den Preisen anderer orientiert statt an den eigenen Kosten, kauft sich unwirtschaftliche Aufträge ein, die er am Ende nicht nur aus seiner Gewinnmarge, sondern im schlechtesten Fall aus der Substanz seines Betriebs finanzieren muss. Denn: Betriebsgröße, Lohnstruktur, Krankenstand und regionale Lage beeinflussen die Kostenstruktur jedes Betriebs individuell.
Was gehört alles in die Kalkulation?
Neben dem Gesellenlohn fallen erhebliche Lohnnebenkosten an: Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Urlaubsentgelt, Feiertagsentlohnung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und mehr zusammen 70 bis 80 Prozent der produktiven Lohnkosten. Hinzu kommen fixe Betriebskosten (Miete, Fahrzeuge, Verwaltung) sowie kalkulatorische Kosten und/oder ein Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen sowie andere fixe Personalkosten.
Eine Musterrechnung – und was sie verdeutlicht:
Legt man für eine Musterrechnung beispielhaft
- 15 Tage Krankenstand (ikk-classic),
- einen Gemeinkostenzuschlag von 210 Prozent
(angelehnt an DATEV-Branchenwerte aus über 8.700 Betrieben) - und 1.582 produktive Stunden je Geselle pro Jahr zugrunde, so ergibt sich für den Stundenverrechnungssatz eine Spanne von 43,57 Euro/Std. bis 81,84 Euro/Std. – je nach Lohngefüge.
Dies zeigt, wie sehr sich die Werte von Betrieb zu Betrieb unterscheiden können. Gemeinkostenzuschlag und Stundenverrechnungssatz müssen daher immer individuell kalkuliert werden – mindestens einmal jährlich. Unterstützung erhalten Sie bei der Fachberatungs- und Informationsstelle (FIS) im Bundesverband, Isabel Birk, birk@farbe.de, 069 66575-330.


